Vergütung

Vergütung

Vergütung der Strafverteidigung

Neben der Frage, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden wird, ist eine der wesentlichen Fragen für den Mandanten natürlich die nach der Höhe der Vergütung für die Strafverteidigung. Manche scheuen sich, einen Rechtsanwalt im Strafverfahren zu beauftragen,  weil sie keine Vorstellung davon haben, welche Kosten tatsächlich anfallen werden. Vor dem Hintergrund der in den Medien immer wieder dargestellten Zahlungen prominenter Angeklagter schrecken sie davor zurück, anwaltliche Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Resultat ist oftmals eine ungerechte, weil viel zu hohe Strafe für den Betroffenen.

Ich möchte Ihnen deshalb hier einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vergütungsberechnung geben. Ganz klar ist: Eine gute Strafverteidigung kostet Zeit und Zeit kostet Geld.

Ein Strafverteidiger muss sich, wenn er für seinen Mandanten positives erreichen möchte, intensiv mit dem Verfahren befassen und hat die Akten genau und umfassend zu studieren sowie ausführliche Gespräche mit dem Mandanten zu führen. Die Verteidigung in der Hauptverhandlung setzt eine so gute Vorbereitung voraus, dass der Strafverteidiger auch den Inhalt von sehr umfangreichem Aktenmaterial, das durchaus mehrere Ordner umfassen kann, kennen muss. Und selbstverständlich hat ein Strafverteidiger die gesetzlichen Regeln zu kennen, ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zumindest der Obergerichte. Und natürlich muss die Strafverteidigung gleichwohl für den Mandanten bezahlbar bleiben und in einem adäquaten Verhältnis zum Tatvorwurf stehen.

Eine Prognose, welche Kosten auf den Mandanten zukommen werden, kann ein fairer Strafverteidiger in den meisten Fällen frühestens nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte treffen. Erst dann erkennt er, wie umfangreich und zeitintensiv seine anwaltliche Tätigkeit werden könnte. Vorher lässt sich der Umfang der Tätigkeit meist nur grob schätzen, sodaß auch die Kosten der Verteidigung dann nur geschätzt werden können.

Ohne eine besondere Vereinbarung gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung nach dem derzeit gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem Bestimmungen über die Vergütung enthalten sind, die jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt zu beachten hat. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln wird überwacht.

Im Bereich der Strafverteidigung, insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Mandaten, kann es notwendig sein, die Höhe der Vergütung alternativ durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu regeln. Im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung besteht die Möglichkeit, eine Pauschalvereinbarung für einzelne Verfahrensabschnitte oder für die gesamte Instanz zu treffen oder aber die anwaltliche Tätigkeit mit Stundensätzen zu vereinbaren. Andere Vereinbarungen als diese beschriebenen werden in meiner Kanzlei nicht vereinbart, sondern abgelehnt.

Eine Vergütungsvereinbarung wird von vielen Strafverteidigern – und so auch von mir – vorallem in größeren Strafverfahren und auch in solchen gewählt, die für die Mandantschaft eine ganz besondere Bedeutung haben, denn die gesetzlichen Gebühren des RVG sind in diesen Fällen meist nicht ausreichend bemessen. Für eine gut vorbereitete und effektive Strafverteidigung, die in derartigen Verfahren sehr viele Arbeitsstunden notwendig macht, ist der gesetzlich normierte Gebührenrahmen oftmals zu niedrig. In den zahlenmäßig meisten Strafsachen ist jedoch die gesetzliche Vergütung, die eine Rahmengebühr ist, angemessen und ausreichend.

Im Bereich der Pflichtverteidigung sind niedrigere Vergütungssätze festgelegt als bei den sog. Wahlverteidigungen, aber auch diese Sätze können oft als ausreichend bezeichnet werden. Im Falle der Beiordnung als Pflichtverteidiger rechne ich direkt gegenüber der Staatskasse ab, eine freiwillige Zuzahlung durch Sie selbst kommt hier nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und wird dann frühzeitig ausdrücklich besprochen.

Unter Umständen können Sie in manchen Fällen sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft von den anfallenden Verteidigungskosten freigestellt werden, sofern Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.

Sie merken, die Vergütung in Strafsachen ist kein einfach zu verstehendes Thema – deshalb zögern Sie nicht, mich nach der Höhe der Vergütung zu fragen.