Vergütung

Vergütung

Vergütung der Strafverteidigung

Neben der Frage, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden wird, sind für die Mandantschaft natürlich die Kosten der Strafverteidigung von erheblichem Interesse. Manche Menschen scheuen sich nur deshalb, einen Rechtsanwalt im Strafverfahren zu beauftragen, weil sie keine Vorstellung davon haben, welche Kosten tatsächlich anfallen werden. Vor dem Hintergrund der in den Medien immer wieder dargestellten Zahlungen prominenter Angeklagter schrecken viele davor zurück, anwaltliche Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Resultat ist oftmals eine ungerechte, weil viel zu hohe Strafe für die Betroffenen.

Ich möchte Ihnen deshalb hier einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vergütungsberechnung geben. Ganz klar ist: Eine gute Strafverteidigung kostet Zeit und Zeit kostet Geld.

Ein Strafverteidiger muss sich, wenn er für seinen Mandanten positives erreichen möchte, intensiv mit dem Verfahren befassen und hat die Akten genau und umfassend zu studieren sowie ausführliche Gespräche mit dem Mandanten und ggf. auch anderen Personen zu führen. Die Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung setzt eine so gute Vorbereitung voraus, dass der Strafverteidiger den Inhalt auch von sehr umfangreichem Aktenmaterial kennen muss, das durchaus mehrere große Ordner umfassen kann. Selbstverständlich hat ein Strafverteidiger die gesetzlichen Regeln zu kennen, ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zumindest der Obergerichte. Aber selbstverständlich muss die Strafverteidigung gleichwohl für die Mandanten bezahlbar bleiben und in einem adäquaten Verhältnis zum Tatvorwurf stehen.

Eine konkrete Prognose, welche Kosten auf den Mandanten zukommen werden, kann ein fairer und seriöser Strafverteidiger in den meisten Fällen frühestens nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte treffen. Erst dann kann er erkennen, wie umfangreich und zeitintensiv seine anwaltliche Tätigkeit werden könnte. Zuvor lässt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit meist nur grob schätzen, sodaß auch die Kosten der Verteidigung dann nur geschätzt werden können.

Ohne eine besondere Vereinbarung gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung nach dem jeweils gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in dem die Vorschriften über die anwaltliche Vergütung enthalten sind, die jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt zu beachten hat. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln wird überwacht.

Im Bereich der Strafverteidigung, insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Mandaten, kann es notwendig sein, die Höhe der Vergütung alternativ durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu regeln. Im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung besteht die Möglichkeit, eine Pauschalvereinbarung für einzelne Verfahrensabschnitte oder für die gesamte Instanz zu treffen oder aber die anwaltliche Tätigkeit mit Stundensätzen zu vereinbaren. Andere Vereinbarungen als die hier beschriebenen werden in meiner Kanzlei nicht geschlossen.

Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung wird von vielen Strafverteidigern – und so auch von mir – vorallem in größeren Strafverfahren und zudem in solchen Verfahren gewählt, die für die Mandantschaft eine ganz besondere Bedeutung haben. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Gebühren des RVG meist nicht ausreichend bemessen, denn für eine gut vorbereitete und effektive Strafverteidigung, die meist sehr viele Arbeitsstunden notwendig macht, ist der gesetzliche Gebührenrahmen oftmals zu niedrig.

Im Bereich der Pflichtverteidigung sind weit niedrigere Vergütungssätze festgelegt als bei den  Wahlverteidigungen, aber in den meisten Fällen können diese Vergütungssätze als noch ausreichend bezeichnet werden, zumal dann, wenn in besonderen Ausnahmefällen eine freiwillige Zuzahlung durch die betroffenen Mandanten den finanziellen Unterschied zum Wahlmandat reudziert. Im Falle der Beiordnung als Pflichtverteidiger rechne ich direkt gegenüber der Staatskasse ab, eine freiwillige Zuzahlung durch Sie selbst kommt nur dann in Betracht, wenn dies ausdrücklich besprochen ist.

Unter Umständen können Sie in manchen Fällen sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft Zuzahlungen zu den anfallenden Verteidigungskosten erhalten oder vielleicht sogar von diesen gänzlich freigestellt werden. Insoweit sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsschutzversicherer in Verbindung setzen.

Sie merken, die anwaltliche Vergütung in Strafsachen ist kein einfaches Thema – deshalb zögern Sie nicht, mich nach der Höhe der Vergütung zu fragen.