Notrufnummer
Außerhalb der Kanzlei-Öffnungszeiten ist meine Notrufnummer freigeschaltet, sofern es die jeweilige Situation erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Notruf – Nummer handelt, d.h. Ihr Anliegen sollte ein dringendes sein, sodass meine unverzügliche Hilfe als Strafverteidiger notwendig ist, wie z.B. anlässlich einer vorläufigen Festnahme zur Nachtzeit, am Wochenende oder an Feiertagen. Alle anderen mandatsbezogenen Fragen werden ausschließlich zu den üblichen Arbeitszeiten besprochen werden.