Rechtsanwalt Gerhard Rohm
Geboren in Kassel, Studium und Referendariat in Marburg.
Nach dem 2. juristischen Staatsexamen erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht Marburg sowie die Aufnahme der selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit in Cölbe. Seit dem Umzug meiner Kanzlei im Jahr 2010 übe ich meine anwaltliche Tätigkeit in Marburg aus und führe daneben eine Zweigstelle in Edermünde, nahe Kassel.
Aufgrund frühzeitiger Spezialisierung bereits während des Studiums auf das Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie dem erfolgreichen Bestehen der zusätzlichen Prüfung wurde mir als ersten Rechtsanwalt im Bezirk des Landgericht Marburg im Jahr 1998 von der Rechtsanwaltskammer Kassel gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Seit 1999 bin ich Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Kassel und dort Vizepräsident.
Im Jahr 2000 wurde ich Mitglied im Prüfungsausschuss der Fachanwälte für Strafrecht, dessen Vorsitzender ich seit 2017 bin. Desweiteren bin ich Mitglied der Juristischen Gesellschaft zu Kassel und zudem als freiberuflicher Dozent tätig. Die IHK Kassel-Marburg und die IHK Lahn-Dill haben mich zum Prüfer der Sachkunde gem. § 34a GewO bestellt.
Der ausschließliche Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Strafrechts sowie der strafrechtlichen Nebengebiete. Dies beinhaltet die Verteidigung bei Straßenverkehrsdelikten wie Trunkenheit im Straßenverkehr und der sog. Unfallflucht sowie natürlich auch bei Eigentums- und Vermögensdelikten wie Diebstahl und Betrug. Ich verteidige in Körperverletzungsdelikten und Betäubungsmittelstraftaten bis hin zum Vorwurf Umweltdelikte, Sexualstraftaten oder Kapitalverbrechen wie Totschlag und Mord begangen zu haben. Im Ordnungswidrigkeitenbereich bin ich in Geschwindigkeitssachen ebenso als Verteidiger tätig wie auf dem Gebiet des Maßregelvollzugs, dort vor allem im Rahmen der Prüfung zur Fortdauer der Unterbringung in der forensischen Psychiatrie nach §§ 63, 64 StGB.
Mit besonderem Interesse widme ich mich darüberhinaus der Strafverteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Selbstverständlich kann ich bundesweit anwaltlich tätig werden, auch in der Berufungsinstanz.