{"id":11,"date":"2012-06-05T15:14:26","date_gmt":"2012-06-05T13:14:26","guid":{"rendered":"http:\/\/rechtsanwalt-rohm.de\/wordpress\/index.php\/verguetung\/"},"modified":"2026-01-04T15:56:13","modified_gmt":"2026-01-04T14:56:13","slug":"verguetung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/rechtsanwalt-rohm.de\/wordpress\/index.php\/verguetung\/","title":{"rendered":"Verg\u00fctung"},"content":{"rendered":"<h2>Verg\u00fctung<\/h2>\n<p><b>Verg\u00fctung der Strafverteidigung<\/b><\/p>\n<p>Neben der Frage, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden wird, sind f\u00fcr die Mandantschaft nat\u00fcrlich die Kosten der Strafverteidigung von erheblichem Interesse. Manche Menschen scheuen sich nur deshalb, einen Rechtsanwalt im Strafverfahren zu beauftragen, weil sie keine Vorstellung davon haben, welche Kosten tats\u00e4chlich anfallen werden. Vor dem Hintergrund der in den Medien immer wieder dargestellten Zahlungen prominenter Angeklagter schrecken viele davor zur\u00fcck, anwaltliche Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Das Resultat ist oftmals eine ungerechte, weil viel zu hohe Strafe f\u00fcr die Betroffenen.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte Ihnen deshalb hier einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die verschiedenen M\u00f6glichkeiten der Verg\u00fctungsberechnung geben. Ganz klar ist: Eine gute Strafverteidigung kostet Zeit und Zeit kostet Geld.<\/p>\n<p>Ein Strafverteidiger muss sich, wenn er f\u00fcr seinen Mandanten positives erreichen m\u00f6chte, intensiv mit dem Verfahren befassen und hat die Akten genau und umfassend zu studieren sowie ausf\u00fchrliche Gespr\u00e4che mit dem Mandanten und ggf. auch anderen Personen zu f\u00fchren. Die Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung setzt eine so gute Vorbereitung voraus, dass der Strafverteidiger den Inhalt auch von sehr umfangreichem Aktenmaterial kennen muss, das durchaus mehrere gro\u00dfe Ordner umfassen kann. Selbstverst\u00e4ndlich hat ein Strafverteidiger die gesetzlichen Regeln zu kennen, ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung zumindest der Obergerichte. Aber selbstverst\u00e4ndlich muss die Strafverteidigung gleichwohl f\u00fcr die Mandanten bezahlbar bleiben und in einem ad\u00e4quaten Verh\u00e4ltnis zum Tatvorwurf stehen.<\/p>\n<p>Eine konkrete Prognose, welche Kosten auf den Mandanten zukommen werden, kann ein fairer und seri\u00f6ser Strafverteidiger in den meisten F\u00e4llen fr\u00fchestens nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte treffen. Erst dann kann er erkennen, wie umfangreich und zeitintensiv seine anwaltliche T\u00e4tigkeit werden k\u00f6nnte. Zuvor l\u00e4sst sich der Umfang der anwaltlichen T\u00e4tigkeit meist nur grob sch\u00e4tzen, soda\u00df auch die Kosten der Verteidigung dann nur gesch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ohne eine besondere Vereinbarung gilt grunds\u00e4tzlich die gesetzliche Regelung nach dem jeweils g\u00fcltigen Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz (RVG), in dem die Vorschriften \u00fcber die anwaltliche Verg\u00fctung enthalten sind, die jeder in Deutschland t\u00e4tige Rechtsanwalt zu beachten hat. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regeln wird \u00fcberwacht.<\/p>\n<p>Im Bereich der Strafverteidigung, insbesondere bei umfangreichen und schwierigen Mandaten, kann es notwendig sein, die H\u00f6he der Verg\u00fctung alternativ durch eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu regeln. Im Rahmen einer solchen Verg\u00fctungsvereinbarung besteht die M\u00f6glichkeit, eine Pauschalvereinbarung f\u00fcr einzelne Verfahrensabschnitte oder f\u00fcr die gesamte Instanz zu treffen oder aber die anwaltliche T\u00e4tigkeit mit Stundens\u00e4tzen zu vereinbaren. Andere Vereinbarungen als die hier beschriebenen werden in meiner Kanzlei nicht geschlossen.<\/p>\n<p>Eine gesonderte Verg\u00fctungsvereinbarung wird von vielen Strafverteidigern &#8211; und so auch von mir &#8211; vorallem in gr\u00f6\u00dferen Strafverfahren und zudem in solchen Verfahren gew\u00e4hlt, die f\u00fcr die Mandantschaft eine ganz besondere Bedeutung haben. In diesen F\u00e4llen sind die gesetzlichen Geb\u00fchren des RVG meist nicht ausreichend bemessen, denn f\u00fcr eine gut vorbereitete und effektive Strafverteidigung, die meist sehr viele Arbeitsstunden notwendig macht, ist der gesetzliche Geb\u00fchrenrahmen oftmals zu niedrig.<\/p>\n<p>Im Bereich der Pflichtverteidigung sind weit niedrigere Verg\u00fctungss\u00e4tze festgelegt als bei den\u00a0 Wahlverteidigungen, aber in den meisten F\u00e4llen k\u00f6nnen diese Verg\u00fctungss\u00e4tze als noch ausreichend bezeichnet werden, zumal dann, wenn in besonderen Ausnahmef\u00e4llen eine freiwillige Zuzahlung durch die betroffenen Mandanten den finanziellen Unterschied zum Wahlmandat reudziert. Im Falle der Beiordnung als Pflichtverteidiger rechne ich direkt gegen\u00fcber der Staatskasse ab, eine freiwillige Zuzahlung durch Sie selbst kommt nur dann in Betracht, wenn dies ausdr\u00fccklich besprochen ist.<\/p>\n<p>Unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnen Sie in manchen F\u00e4llen sogar von Ihrer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft Zuzahlungen zu den anfallenden Verteidigungskosten erhalten oder vielleicht sogar von diesen g\u00e4nzlich freigestellt werden. Insoweit sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsschutzversicherer in Verbindung setzen.<\/p>\n<p>Sie merken, die anwaltliche Verg\u00fctung in Strafsachen ist kein einfaches Thema &#8211; deshalb z\u00f6gern Sie nicht, mich nach der H\u00f6he der Verg\u00fctung zu fragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verg\u00fctung Verg\u00fctung der Strafverteidigung Neben der Frage, ob das Verfahren mit einem Freispruch oder einer Verurteilung enden wird, sind f\u00fcr die Mandantschaft nat\u00fcrlich die Kosten der Strafverteidigung von erheblichem Interesse. Manche Menschen scheuen sich nur deshalb, einen Rechtsanwalt im Strafverfahren zu beauftragen, weil sie keine Vorstellung davon haben, welche Kosten tats\u00e4chlich anfallen werden. 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